3G-Regel gilt für Praxisinhaber, Beschäftigte und Besucher

Für viel Aufregung hatte am Mittwoch die überstürzte Verabschiedung der geänderten Version des IfSG in den Praxen und Kliniken gesorgt.

Nun wurde von allen Seiten Druck auf die Landes und Bundesregierung ausgeübt und die Sache in BW im Sinne der Versorgung ausgesetzt/angepasst.

Eine praktische Darstellung der nun für die Praxen geltenden Regeln finden Sie in der Schnellinfo der KVBW.

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