BSG-Urteil zu Poolärzten

Das BSG hat am 24.10.2023 ein Urteil im Falle eines Zahnarztes im zahnärztlichen Notdienst geurteilt.
Aus diesem Urteil ergab sich Handlungsbedarf auch für unseren ärztlichen Notdienst.
Die KV Baden-Württemberg hat die „Notbremse“ gezogen und damit zum Einen einzelne Notfallpraxen geschlossen und bei vielen die Zeiten eingeschrankt. Zum Anderen wurden die Poolärzte aus der Dienstplanung genommen.
Damit müssen nun alle Niedergelassenen (unabhängig von der Fachrichtung) selbst die Notdienste verrichten.
Wir sind dabei möglcihkeiten zu eruieren wie Poolärzte rechtssicher wieder eingesetzt werden können. Dazu erhalten die Mitglieder der Kreisärzteschaft Esslingen entsprechende Rundschreiben im Infoservice.

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