COVID-19-Impfung

Der erste Impfstoff gegen COVID-19 ist mittlerweile zur Anwendung zugelassen und die Ersten Impfzentren haben den Betrieb aufgenommen.

Die Impfung wir zunächst nur in den Impfzentren durchgeführt und voraussichtlich erst ab Juli 2020 dann auch in Hausarztpraxen.

Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Ärztekammer Baden Württemberg und auf der Seite des Sozialministeriums

Die Anmeldung zur Impfung kann telefonisch unter 116117 oder online unter impfterminservcie.de erfolgen

Begonnen wird mit der Personengruppe mit der höchtsen Priorität:

Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis, aus dem der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthaltsort hervorgeht)
Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden
(Nachweis: Bescheinigung der Einrichtung)
Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung)
Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebe-dürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung)
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesonderein Intensivstationen,
in Notaufnahmen,
in Rettungsdiensten,
als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung,
in Corona-Impfzentren,
in Bereichen, in denen für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (z. B. In- und Extubation, Bronchoskopie, Laryngoskopie).
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens)
Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in Einrichtungenin der Onkologie,
in der Transplantationsmedizin (auch Koordinatoren der Koordinierungsstelle nach § 11 Transplantationsgesetz).
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens)

Auf Social Media teilen