Datenschutzgrundverordnung ab 25.5.2018

Ab 25.5.2018 greift die vor 2 Jahren beschlossene Datenschutzgrundverordnung.
Damit kommt wieder eine neue, starke Belastung in Bezug auf Verwaltungsaufwandauf und zusätzlicher Ausgaben auf die Praxen zu.
Alle Praxen sollten sich daraufhin kritisch überprüfen und ggf. entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Die KVBW hat in einem aktuellen Rundschreiben informiert und auf ihrer Homepage Informationen veröffentlicht. Diese Infos finden Sie unter DIESEM LINK.
Dort erhalten Sie grundlegende Informationen und Muster zur Erfassung des Datenschutzes und zur Information der Patienten.
Darüber hinaus stellt die KVBW verschiedene online auszufüllende „PraxisChecks“ zu verschiedenen Themen zur Verfügung, unter Anderem auch zur Datensicherheit. Nach Beantwortung der Fragen erhält man eine Auswertung als PDF-Datei und hat somit Hinweise wie der Stand in der eigenen Praxis ist.
Über die Homapage hinaus stehen Berater der KVBW telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Für Praxen im MEDI-Verbund gibt es bei MEDI Unterstützung und einen Rahmenvertrag zum Datenschutz.
Insgesamt sind viele Dinge noch völlig unklar. Konkrete Aussagen zu bekommen ist schwierig.
Die Datenschützer stehen in den Startlöchern und die Angebote zur Betreuung von Praxen sind reichhaltig  (und hochpreisig).
Was wann für wen genau das sinnvollste ist kann von außen nicht beurteilt werden, jedoch sollte sich jeder damit beschäftuígen und „am Ball bleiben“.

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