FFP2-Masken in Arztpraxen/Krankenhäusern/Pflegeheimen weiter Pflicht

Zum Februar entfällt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht für Personal in Arztpraxen.

Für Patienten und Besucher gilt die Maskenpflicht allerdings nach aktuellem Stand auch weiterhin bis zum 7. April 2023.

Daher müssen wir weiterhin von Patienten und Angehörigen, die medizinische Einrichtungen betreten das Tragen von Masken (>18Jahre FFP2; 6-17Jahre medizinische Maske) fordern.

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