KVBW zur Datenschutzgrundverordnung der EU

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in seinem Schnellinfoservice nimmt der Vorstand der KV Stellung zum Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung nach Vorgaben der EU.
Den Wortlaut finden Sie hier:

„Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ende Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung nach den Vorgaben der EU in Kraft. Wir be-kommen die Rückmeldung, dass sich viele externe Anbieter aktuell an die Praxen wenden, um Beratungs- bzw. Informationsleistungen zu verkaufen.

Datenschutz ist in den Praxen keineswegs etwas Neues. Im Rahmen der Schweigepflicht erfüllen Ärzte und Psychotherapeuten schon immer große Teile dessen, was heute als Datenschutz be-zeichnet wird. Und auch bisher schon gab es für Ihre Praxen Datenschutzbestimmungen.

Die neue Datenschutzgrundverordnung ist daher in erster Linie eine Weiterentwicklung und beinhaltet viel Altbekanntes. Es gibt aber auch Veränderungen, die Sie beachten müssen und daher für Sie wichtig sind.

Natürlich befasst sich auch Ihre KV mit diesem Thema. Wir sind gerade dabei, für Sie eine Information zusammenzustellen, mit der wir Sie in gewohnt praxisorientierter und verständlicher Form über die Neuerungen unterrichten und Ihnen eine Anleitung geben wollen, was Sie in Ihren Praxen tun müssen und wie Sie auf die neuen Regelungen reagieren.

Da die Materie nicht so einfach ist und in Einzelfragen unter den Experten bundesweit keineswegs Einigkeit über deren Auslegung herrscht, geben Sie uns bitte noch ein wenig Zeit. Wir melden uns bis Ende des Monats mit weiteren Informationen bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Norbert Metke
Vorsitzender des Vorstandes

Dr. Johannes Fechner
Stv. Vorsitzender des Vorstandes“

Auf Social Media teilen