Petition TI und Klarstellung Procalcitoninbestimmung

Nachricht des Hausärzteverbands:

Liebe Hausärztinnen und Hausärzte,

gerne möchten wir Sie auf folgende Meldungen aufmerksam machen:

Petition zur Verlängerung der Frist zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)

Bis zum 31.12.2018 müssen bundesweit alle Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten an die TI angebunden sein, ansonsten drohen Honorarkürzungen in Höhe von einem Prozent. Eine Anbindung die TI scheitert aber in den Praxen vielfach an der nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Hardware und somit an den Herstellerunternehmen. Solche Engpässe können aber nicht zulasten der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gehen, weshalb die KVen zur Beteiligung an der von Dr. Petra Reis-Berkowicz (Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Bayern) eingerichteten Petition aufrufen.

Die Online-Petition mit dem Titel „Kassenarztrecht-Fristverlängerung nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für verpflichtende Praxen-Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ finden Sie online unter

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_08/_22/Petition_83509.nc.html. Sie können diese online unterzeichnen.
Die Mitzeichnungsfrist endet am 16. Oktober 2018.

Klarstellung zu Arzneimittelregressen bei nicht erfolgter Labordiagnostik (Procalcitonin) vor Antibiotikatherapie bei Atemwegserkrankungen

Keine verpflichtende Procalcitonin‐Bestimmung vor Antibiotikatherapie

Aufgrund einer Pressemeldung wird der Eindruck vermittelt, dass zukünftig vor jeder Antibiotikatherapie labordiagnostische Untersuchungen durchgeführt werden müssen, da sonst Arzneimittelregresse drohten. Deswegen stellen die Trägerorganisationen gemeinsam fest, dass der Beschluss zur Antibiotikatherapie in der 54. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses am 14. März 2018 keine Verpflichtung zur Durchführung labordiagnostischer Untersuchungen vor jeder Verordnung eines Antibiotikums darstellt. Sofern die klinischen Symptome ausreichend charakteristisch sind, kann auch zukünftig die Entscheidung für oder gegen eine antibiotische Therapie ohne labordiagnostische Untersuchung getroffen werden. Eine Laboruntersuchung sollte dagegen immer dann veranlasst werden, wenn aufgrund klinischer Kriterien die Indikation für oder gegen eine Antibiotikatherapie nicht eindeutig gestellt werden kann.

Die Meldung finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Deutscher Hausärzteverband

Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Kölner Str. 18
70376 Stuttgart

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