Sozialversicherungspflicht für Poolärzte

Seit längerem wird die Sozialversicherungspflicht für Poolärzte im NFD diskutiert. Die Rentenkasse fordert dies und nun steht eine BSG-Entscheidung am 24.10.2023 an.
Sollte das BSG zugunsten der Rentenkasse entscheiden, so müssen ab dem 24.10.2023 alle Poolärzte vorerst aus dem NFD herausgenommen werden. Im Moment verhandeln wir für Esslingen alternative Modelle zur Weiterbeschäftigung der Poolärzte. Wir werden darüber informieren.
Dementsprechend muß der Dienstplan ab dem 24.10. neu geschrieben und ausschließlich mit Niedergelassenen Ärzten bestückt werden. Dies ist absolut nicht in unserem Sinne, läßt sich aber im Moment nicht anders lösen. Die KV hatte dies entschieden und die NFD-Beauftragten erst am 6.10. über dieses Vorgehen informiert.
Alle Vertragsärzte wurden am 10.10. von der KV per Rundschreiben informiert.
Sobald wir weitere Informationen haben werden wir Sie hier und über den Infoservice informieren.

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