Sozialversicherungspflicht für Poolärzte im NFD

Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst (Notfalldienst)

Sehr verehrte Kolleginnen, sehr verehrte Kollegen,

Es droht Ungemach!

Beim Bundessozialgericht (BSG) ist ein Verfahren anhängig, in welchem darüber entschieden wird, ob der ärztliche Bereitschaftsdienst sozialversicherungspflichtig wird. Dieses Urteil kann massive Auswirkungen auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst nach sich ziehen.

Der Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Es wurde jedoch eine Entscheidung für das

das 4. Quartal 2023 angekündigt.

Aktuell kann über das Ergebnis keinerlei Prognose abgegeben werden.

Fest steht, sollte eine Sozialversicherungspflicht bestehen droht der ärztliche Bereitschaftsdienst zusammenzubrechen.

Die KVBW wird Arbeitsverhältnisse mit den Poolärzten vermeiden. Die angekündigte Notbremse würde dann dazu führen, dass sämtliche niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen diese Dienste bedienen müssten. Insbesondere Kolleginnen und Kollegen, die bisher in den letzten Jahren oder Jahrzehnten sämtliche Dienste abgeben konnten, würde dies besonders hart treffen.

Mit diesem Schreiben möchte ich die oben beschriebene Problematik nochmals thematisieren und sie gerne nochmals darauf aufmerksam machen. Es erfolgte auch ein Rundschreiben von der KVBW am 21.9.2023.

Sobald eine Entscheidung feststeht, werden wir Sie nochmals umgehend informieren.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

verbleiben wir Ihre Kreisärzteschaft Esslingen

Vorsitzender

Dr. Marc A. Meinikheim

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